Dienstleistung: Liegenschaftskataster - Auskunft
Leistungsbeschreibung
Voraussetzungen
-
Es bestehen keine Voraussetzungen.
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis (bzw. anderes mit Lichtbild versehenes amtliches Dokument) für mündliche Auskünfte zu Eigentümern
Formulare
-
Formular "Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster"
-
Formular "Antrag auf Abgabe von digitalen Daten der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK)"
Gebühren
Standardleistungen (auszugsweise):
mündliche Auskünfte (max. 3) gebührenfrei,
a) für die erste Ausfertigung
ALB-Auszug DIN A4 12,80 Euro, je Auszug bis zu 5 Seiten.
Auszug aus der Flurkarte DIN A4 12,80 Euro,
Auszug aus der Flurkarte DIN A3 16,00 Euro*,
Auszug aus der Flurkarte DIN A2 22,50 Euro*,
Auszug aus der Flurkarte DIN A1 35,50 Euro*.
b) je gleichzeitig beantragter Mehrausfertigung 50 v. H. der Gebühr nach Buchstabe a
ALK-Vektordaten Formate EDBS, SQD und DXF, Berechnung nach Anzahl der Objekte mind. 30,00 Euro.
mündliche Auskünfte (max. 3) gebührenfrei,
a) für die erste Ausfertigung
ALB-Auszug DIN A4 12,80 Euro, je Auszug bis zu 5 Seiten.
Auszug aus der Flurkarte DIN A4 12,80 Euro,
Auszug aus der Flurkarte DIN A3 16,00 Euro*,
Auszug aus der Flurkarte DIN A2 22,50 Euro*,
Auszug aus der Flurkarte DIN A1 35,50 Euro*.
b) je gleichzeitig beantragter Mehrausfertigung 50 v. H. der Gebühr nach Buchstabe a
ALK-Vektordaten Formate EDBS, SQD und DXF, Berechnung nach Anzahl der Objekte mind. 30,00 Euro.
- * je Beglaubigung zzgl. 4,00 Euro weitere Leistungen auf Anfrage.
Rechtsgrundlagen
-
Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) § 6a
-
Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) § 7
-
Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) § 17
-
Gebührenrecht und Preisrecht in aktueller Fassung ist zu beachten.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Keine Fristen!
Kurze Bearbeitungszeiten.
Eine direkte Mitnahme von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ist an Sprechtagen möglich (ausgenommen Flurstücksrückverfolgungen).
Kurze Bearbeitungszeiten.
Eine direkte Mitnahme von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ist an Sprechtagen möglich (ausgenommen Flurstücksrückverfolgungen).
Weiterführende Links