Liegenschaftskataster - Auskunft/Auszug beantragen

Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Es besteht zum einen aus der Flurkarte, in der alle Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen werden. Zum anderen enthält das Liegenschaftskataster beschreibende Angaben (Liegenschaftsbuch), zu denen zum Beispiel die Gemarkung, die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zudem werden auch die Daten der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.

Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form eines Auszuges aus der Flurkarte oder aus dem Liegenschaftsbuch.

Das Liegenschaftskataster wird im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Auskunft/Auszug ohne Eigentumsangaben
    • Jede Person kann schriftliche oder mündliche Auskünfte sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten, sofern keine Eigentumsangaben enthalten sind.
    • Mündliche Auskünfte zu Flurstücksbeschreibungen sind möglich (maximal drei), soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
  • Berechtigtes Interesse für Auskunft/Auszug mit Eigentumsangaben
    Wenn Sie Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster mit Eigentumsangaben beantragen möchten, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auszug/Auskunft aus dem Liegenschaftskataster
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post, Fax oder E-Mail.
    Sie können beantragen:
    • Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch (mit oder ohne Eigentumsangaben)
    • Auszüge aus der Flurkarte
    • Abgabe von digitalen Daten der Liegenschaftskarte (ALKIS®)
  • Nachweis des berechtigten Interesses
    • Bei Abfragen zu Eigentumsangaben ist in jedem Einzelfall das berechtigte Interesse glaubhaft zu machen (siehe Merkblatt unter "Weiterführende Informationen").
    • Eigentumsangaben können nicht abgegeben werden, wenn eine Nutzung zu Werbezwecken ohne Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer erfolgen soll.

Gebühren

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

  • 16,00 Euro: je Auszug bis zu 5 Seiten
  • 1,90 Euro: für jede weitere Seite
  • Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.
Auszug aus der Flurkarte
  • 16,00 Euro: je Blatt
  • 2,00 Euro (zusätzlich): je Beglaubigung ab dem Format DIN A3
  • Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.
Digitale Daten der Liegenschaftskarte (ALKIS®)
Formate NAS, DXF, SHAPE oder GEOTIFF
  • 32,00 Euro: je angefangene halbe Stunde für die Fertigung der Abgabedateien

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Sie erhalten in der Regel die beantragte Dienstleistung innerhalb von zwei Wochen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Berliner Vermessungsamt, in dem das Gebiet liegt.

Für Sie zuständig