Grundstück - Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00-12:00 Telefonsprechzeit
  • Donnerstag

      14:00-18:00 Telefonsprechzeit

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bis auf weiteres bietet das Stadtentwicklungsamt keine persönlichen Sprechstunden an.

Telefonischen Sprechzeiten
Der Fachbereich Vermessung ist telefonisch erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ein persönliches Erscheinen im Stadtentwicklungsamt zu vermeiden und uns per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Auch Außendiensttermine werden weiterhin auf das unbedingt erforderliche Ausmaß reduziert.

Alternative Kommunikationswege
Alle Möglichkeiten Dienstgeschäfte telefonisch oder digital zu erledigen sollen genutzt werden. Bitte senden Sie Antragsunterlagen nach Möglichkeit per Post. Bitte beachten Sie, dass das Amt nicht in Gänze besetzt ist, die Belegschaft des Stadtentwicklungsamtes versucht, trotz der widrigen Umstände die maximal mögliche Produktivität zu gewährleisten.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum beantragen

Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die Pfandhaftentlassungserklärung der Hypotheken- und Realgläubiger bei der Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück. Im Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass
  • der Abverkauf,
  • der Austausch
  • oder die unentgeltliche Abtretung einer Teilfläche aus einheitlich belastetem Grundbesitz
die in Betracht kommenden Interessenten (Beteiligten) nicht schädigt.

Ein Unschädlichkeitszeugnis kann nur erteilt werden, wenn von einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder Reallast eine Teilfläche freigestellt werden soll, welche im allgemeinen 15 Prozent der Fläche und 10 Prozent des Werts des belasteten Grundbesitzes nicht übersteigen sollte.

Voraussetzungen

  • Es bestehen keine Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Notarielle Verträge über Verkauf, Austausch oder Abtretung
  • Aktueller beglaubigter Grundbuchauszug
  • Zustellfähige Adressen aller Eigentümer und Gläubiger
  • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte mit Darstellung der betroffenen Teilfläche
  • Gutachterliche Äußerung über den Wert des Trennstücks
    (nur soweit vorliegend)

Gebühren

  • 361,00 Euro
  • 9,00 Euro je gleichzeitig beantragte Mehrausfertigung

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bei Vorlage aller erforderlicher Unterlagen circa 2 Monate.

Bei der Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Deshalb müssen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die Beteiligten (Eigentümer und die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Rechts) gehört werden. Die Anhörung erfolgt schriftlich unter Fristsetzung von 4 Wochen.

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