Straßenverzeichnis - Auskunft und Einsicht am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

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Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Stadtentwicklungsamt - Vermessung
  • John-F.-Kennedy-Platz 1 10825 Berlin
  • Postanschrift
    10820 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Herr Schreiber
  • Tel.: (030) 90277-2450
  • Fax: (030) 90277-7822
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15.00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-15.00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-15.00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-15.00 Uhr
  • Freitag

      09:00-14.00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Sowie nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Postanschrift:
10820 Berlin

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Straßenverzeichnis - Auskunft und Einsicht

Das Straßenverzeichnis ist ein öffentliches Verzeichnis, in das alle öffentlich gewidmeten Straßen eingetragen sind. Geführt werden darin Angaben über die Widmung der Straße. Eine "Widmung" ist ein Hoheitsakt, der für Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße begründet und zugleich ihre Zweckbestimmung festlegt. Allgemein ist die Widmung eine Erklärung mit dem Inhalt, dass eine bestimmte Sache einen bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.
    Auskunft und Einsicht kann von jeder Person beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

  • keine: Einsicht in das Straßenverzeichnis
  • Keine: mündliche Auskunft aus dem Straßenverzeichnis
  • 30,00 Euro: schriftliche Auskunft aus dem Straßenverzeichnis

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Einsichtnahme in das öffentliche Straßenverzeichnis ist in den Bezirken Mitte, Neukölln, Spandau und Tempelhof-Schöneberg bei den Vermessungsämtern möglich, in den übrigen Bezirken bei den Straßen- und Grünflächenämtern.

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