Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit - Verlängerung am Standort LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

  • Nachdem das Landesamt für Einwanderung (LEA) am Montag, den 05.12.2022 ab dem Morgen wegen eines lokalen Stromausfalles komplett geschlossen werden musste, konnte die Stromversorgung am frühen Abend wiederhergestellt werden. Damit ist ab Dienstag, den 06.12.2022 die Bedienung von Terminkunden wieder an allen Standorten des LEA möglich. Beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen auf unserer Website.

Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.

Berliner Unternehmen, ausländische Investoren und Start-Up Entrepreneure, Manager, hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familien können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und werden direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.

Bitte beachten Sie:
  • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
  • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
  • Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Einwanderung.

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Kontakt

  • Landesamt für Einwanderung (LEA)
  • LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
  • Fasanenstraße 85 10623 Berlin
  • Postanschrift
    Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-5900
  • Fax: (030) 9028-3468
  • Homepage

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit - Verlängerung

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die für eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit erteilt wurde.

Voraussetzungen

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
    Die Aufenthaltserlaubnis muss noch gültig und nach § 21 AufenthG erteilt worden sein.
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Für das Jahr 2024 gilt Folgendes:
    Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
    • entweder über eine monatliche Rente von 1.503,34 Euro (für mindestens 12 Jahre)
    • oder ein Vermögen von 216.481,00 Euro
    verfügen können.
    Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
    Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika
    Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Unternehmer und Selbstständige (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2a AufenthG): Formular "Prüfungsbericht"
    • Der ausgefüllte Prüfungsbericht muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einen Rechtsanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung (z.B. als Fachanwalt für Steuerrecht) erstellt sein.
    • Er sollte grundsätzlich mit einem Rundstempel versehen sein.
    • Zusammen mit den im Prüfungsbericht genannten Unterlagen
  • Freiberufler (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 5 AufenthG): Nachweise zum Lebensunterhalt
    Freiberufler (z.B. Künstler oder Sprachlehrer) müssen keinen Prüfbericht vorlegen. Für den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts sind folgende Belege vorzulegen.
    • Steuerbescheide,
    • Netto-Gewinn-Ermittlung eines Steuerberaters,
    • Kontoauszüge, die einen regelmäßigen Mittelzufluss belegen und
    • Abrechnungen, z.B. mit Galeristen und Auktionshäusern
    Bitte legen Sie die Unterlagen im Original und sortiert vor.
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
    Im Original
  • Wohnkosten
    Nachweise über die monatlichen Mietkosten (aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie; jeweils im Original.
  • Krankenversicherung
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
    • eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
    • eigenes Vermögen
    • erworbene Rentenanwartschaften oder
    • Betriebsvermögen
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
    oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Gebühren

  • 96,00 Euro
Türkische Staatsangehörige:
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.

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