Auto abgeschleppt - Auskunft beantragen am Standort Bußgeldstelle

 große Karte

Kontakt

  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Rollstuhlfahrer werden gebeten, beim Bürgerservice am Eingang zu klingeln. Eine weitere Anleitung erfolgt dann durch die Mitarbeiter.

Verkehrsanbindungen

S-Bahn
  • Alexanderplatz: S3, S5, S7, S75, S9 Jannowitzbrücke: S3, S5, S7, S75, S9
U-Bahn
  • Alexanderplatz: U2, U5, U8 Jannowitzbrücke: U8 Schillingstraße: U5

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Auto abgeschleppt - Auskunft beantragen

Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Eine Umsetzung von Fahrzeugen kann von der Polizei, den Ordnungsämtern und der BVG in eigener Zuständigkeit angeordnet werden. In der Regel wird die Umsetzung durch private Abschleppfirmen durchgeführt.

Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie sich telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin informieren und den neuen Standort seines Fahrzeugs erfragen. Im Besucherservice der Bußgeldstelle können Sie sich zu ihrem Gebührenverfahren informieren.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt
  • Anruf bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle: (030) 4664-709800
    Auskünfte zu umgesetzten oder sichergestellten Fahrzeugen und über den neuen Standort des Fahrzeuges erhalten Sie telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Kassenzeichen/Aktenzeichen oder Bescheid
    Für die Bearbeitung wird das Kassen- bzw. Aktenzeichen oder der Bescheid, den Sie von der Bußgeldstelle erhalten haben, benötigt.

Gebühren

  • keine: für Informationserteilung
  • 225,00 Euro maximal: für Umsetzung von Fahrzeugen bis 3,5 t (z.B. PKW), je Art der Umsetzung
  • 565,00 Euro maximal: für Umsetzung von Fahrzeugen über 3,5 t, je Art der Umsetzung

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist die Bußgeldstelle des Landes Berlin.

  • Auskunfts- und Fahndungsstelle: telefonische Auskunft unter (030) 4664-709800

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.