Sterbeurkunde beantragen am Standort Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Sterbebuch

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Kontakt

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Lange Schlangen und volle Wartezimmer wollen wir Ihnen nicht zumuten.

Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.

Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.

Am einfachsten wenden Sie sich gleich an den entsprechenden Bereich.

Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642

Telefonsprechzeiten:

Montag 08:30-12:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 15:00-18:00 Uhr

Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.

Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.

E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U Richard-Wagner-Platz: M45
U-Bahn
  • U Richard-Wagner-Platz: U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Sterbeurkunde beantragen

Mit der Sterbeurkunde können Sie den Tod eines Menschen nachweisen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamtes geführten Sterberegisters eine Sterbeurkunde ausstellen lassen. Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich verstorben ist und das einst den Tod beurkundet hat.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben:
  • Familienname, Geburtsname und Vorname(n) der verstorbenen Person
  • Zeitpunkt des Todes
  • Sterbeort
  • der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person
  • Geburtstag und -ort der verstorbenen Person
  • der Familienstand der verstorbenen Person
  • ggf. Familienname, Geburtsname und Vorname(n) des Ehegatten / der Ehegattin der verstorbenen Person
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.
  • Den Online-Antrag können Sie nur nutzen, wenn Ihnen das zuständige Standesamt bekannt ist.
2. Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist und Sie als Ereignisort lediglich Berlin angeben können, dann geben Sie zunächst online eine Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamtes in Auftrag und stellen anschließend den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde.
  • Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro betragen, dies richtet sich nach dem Aufwand der Suche.
  • Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche.
  • Stellen Sie anschließend einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister - online oder persönlich vor Ort.
Mehrsprachige / Internationale Sterbeurkunde
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Neben der Sterbeurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister. Sie kann zum Beispiel Berichtigungen des Sterbeeintrags oder auch Hinweise zur Eheschließung enthalten.

Hinweis
Für Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Der Tod wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist, bereits beurkundet.
  • Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
    Die Urkunde kann beantragt werden von:
    • einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • der/dem Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
    • Geschwistern, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
  • Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes (Sterbefall)
    (unter "Formulare")
    kostenpflichtig
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    Sollten Sie die elektronische Bezahlmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, ist auch eine Überweisung möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
    • Diese können Sie entweder online oder persönlich vor Ort beantragen.
    • Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt sind (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder): Verwandtschaftsnachweis
    zum Beispiel: Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Wenn Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt sind: Nachweis eines rechtlichen Interesses
    zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug
  • Wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen: Vollmacht
    Vorlage der Vollmacht
  • Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Sterbefall)
    Bitte geben Sie zunächst eine Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamtes in Auftrag und stellen anschließend den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde.

Gebühren

  • 12,00 Euro: Sterbeurkunde deutsch
  • 12,00 Euro: Sterbeurkunde mehrsprachig / international
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Sterbefall)

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich verstorben ist (unabhängig vom Wohnsitz). Sollte Ihnen lediglich der Sterbeort "Berlin" bekannt sein, können Sie kostenpflichtig eine Ermittlung des zuständigen Standesamtes beauftragen.
  • Landesarchiv: Sollte der Sterbefall bereits länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.

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