Eheschließung - Durchführung

Eheschließung

Voraussetzungen

  • Anmeldung und Termin
    Die Eheschließung muss bei dem zuständigen Standesamt angemeldet und die Prüfung der Ehevoraussetzungen muss abgeschlossen sein. Das Eheschließungsstandesamt im Inland ist frei wählbar. Eine verbindliche Terminbestätigung ist erforderlich.
  • Ggf. Trauzeugen
    Die Eheschließung kann auf Wunsch unter Hinzuziehung von ein oder maximal zwei Trauzeugen erfolgen. Die Trauzeugen müssen Volljährig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
  • Ggf. beeidigter Dolmetscher
    Sind die Eheschließenden oder die Trauzeugen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Eheschließenden hinzuzuziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden und ggf. Trauzeugen
  • beeidigter Dolmetscher wenn einer der beiden oder beide Eheschließenden nicht deutsch sprechen

Gebühren

  • 40,00 Euro: Durchführung der Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt
  • 80,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
  • 75,00 bis 150,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Amtsräume
  • 12,00 Euro: Eheurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Eheurkunde
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • 6,00 Euro: jede weitere beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • 12,00 Euro: internationale/mehrsprachige Eheurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere internationale/mehrsprachige Eheurkunde

Hinweise zur Zuständigkeit

Alle Standesämter in Berlin und außerhalb.
Das Standesamt von dem eine verbindliche Terminbestätigung ausgestellt wurde.

Für Sie zuständig