Dienstleistung: Eheschließung - Beratung zur Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland
Leistungsbeschreibung
Voraussetzungen
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Eheschließung im Ausland
Die Ehe im Ausland muss nach dem maßgeblichen Recht unter Einhaltung der entsprechenden Ortsform geschlossen worden sein. -
Antragstellung
Ein Antrag kann gestellt werden, wenn ein Ehegatte Deutscher oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling ist. Maßgebend ist hierfür der Zeitpunkt der Antragstellung.
Antragsberechtigt sind die Ehegatten.
Erforderliche Unterlagen
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Vorsprache
Um eine verbindliche Auflistung der erforderlichen Unterlagen zu erhalten, ist eine Vorsprache im Standesamt notwendig.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Alle Standesämter in Berlin (inkl. Standesamt I in Berlin)
Zuständig ist das Standesamt in dessen Bereich einer der Ehegatten wohnt. Hat keiner der Ehegatten seinen Wohnsitz im Inland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
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Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
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