Geburtsurkunde - Erstbeurkundung - Anzeige am Standort Standesamt Neukölln

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Der Publikumsverkehr wurde auf das notwendige Minimum reduziert. Eine persönliche Vorsprache ist daher nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, siehe untenstehende Kontaktdaten.
Im Standesamt Neukölln finden terminierte Eheschließungen statt. Zur Trauzeremonie ist zurzeit nur das Brautpaar zugelassen.
Alle anderen Anliegen können persönlich nur nach vorheriger Terminabsprache erledigt werden; insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister (ehe@bezirksamt-neukoelln.de Tel. 030.90239-2626, -3504, -2209, -2658)
Geburtenregister (geburten@bezirksamt-neukoelln.de Tel. 030.90239-2129, -3004, -2880, -3636, -3697)
Sterberegister (sterbe@bezirksamt-neukoelln.de Tel. 030.90239-2684, -2993)
Urkundenstelle (urkunden@bezirksamt-neukoelln.de Tel. 030.90239-2703, -3145)
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Öffnungszeiten
08:30-13:00 Uhr
11:00-15:00 Uhr
14:00-18:00 Uhr
08:30-13:00 Uhr
Alle anderen Abteilungen:
Keine Sprechstunde
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: (030) 90239-1395, -2209, -2480, -2626, -3504
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147, -3698
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-3697, -2880, -3636, -2129, -3004
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-2227, -2684
Urkundenstelle: (030) 90239 90239-2704, -3503, -2703, -3502
Archiv: (030) 90239-3501
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227
Geburtsurkunde - Erstbeurkundung - Anzeige
Sie haben ein Kind bekommen. Einen Namen haben Sie auch schon ausgesucht. Nun benötigen Sie eine Geburtsurkunde. Diese erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde. Zusätzlich erhalten Sie - zu den kostenpflichtigen Geburtsurkunden für Ihre Unterlagen - insgesamt 3 kostenfreie Urkunden für unterschiedliche Zwecke (Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse).
Voraussetzungen
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Beurkundet werden muss die Geburt Ihres Kindes beim Standesamt des Geburtsortes.
- Kommt Ihr Kind in einem Berliner Krankenhaus oder Geburtshaus zur Welt, benachrichtigt die Einrichtung das zuständige Standesamt und übermittelt die Geburtsanzeige.
- Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, stellen Hebammen, Geburtshelfer, Ärztinnen oder Ärzte die Geburtsbescheinigung aus. Diese müssen Sie persönlich dem zuständigen Standesamt dann innerhalb einer Woche vorlegen.
Die Abholung der fertigen Urkunden ist auch mit Vorlage einer Vollmacht möglich.
Verwandte in gerader Linie (Großeltern/Eltern/Kinder) erhalten die Urkunden auch ohne Vollmacht.
Erforderliche Unterlagen
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In jedem Fall (im Original)
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Namenserklärung, sofern nicht in der Geburtsanzeige enthalten
- Geburtsurkunde der Mutter
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Zusätzlich - wenn die Mutter ledig ist (bisher noch nie verheiratet) und die Vaterschaftsanerkennung vorliegt
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- sofern bereits vorhanden Sorgeerklärung
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Zusätzlich - wenn die Mutter verheiratet ist
- Geburtsurkunde des Vaters
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe
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Zusätzlich - wenn die Mutter geschieden ist
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgeerklärung
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Zusätzlich - wenn die Mutter verwitwet ist
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe
- Sterbeurkunde des Ehemannes
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgeerklärung
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Weitere Infos zu benötigten Unterlagen
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher/staatlich übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Sind Sie ausländischer Herkunft ist eine Beratung empfehlenswert. Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, per Mail, per Fax).
Gebühren
- Geburtsurkunde: 12,00 Euro
- Beglaubigte Abschrift Geburtsregister: 12,00 Euro
- Internationale Geburtsurkunde: 12,00 Euro
- Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Geburt eines Kindes muss in dem Standesamt des Geburtsortes/Geburtsbezirks angezeigt werden. Der Wohnsitz der Eltern ist dabei nicht entscheidend.
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Standesamt Neukölln
Nahverkehr
U-Bahn U Blaschkoallee: U7
Bus Riesestr.: 170
Bus Buschkrug: 171