Durch die öffentliche Bestellung von Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung (GewO) sollen Gerichten, Behörden und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung gestellt werden.
Die öffentliche Bestellung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse, nicht um den persönlichen Zielen oder Vorstellungen des Bewerbers Rechnung zu tragen.
Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation.
Die besondere Sachkunde auf dem betreffenden Sachgebiet hat der Bewerber zur Überzeugung der IHK Berlin im Rahmen des Bestellungsverfahrens nachzuweisen.
Voraussetzungen
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öffentliches Bedürfnis
Es muss ein öffentliches Bedürfnis für eine öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem betreffenden Sachgebiet gegeben sein. Das Vorliegen des öffentlichen Bedürfnisses wird seitens der IHK geprüft.
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besondere Sachkunde
Die besondere Sachkunde auf dem betreffenden Sachgebiet hat der Bewerber zur Überzeugung der IHK Berlin im Rahmen des Bestellungsverfahrens nachzuweisen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Sachgebiet erforderlich.
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persönliche Eignung
Die persönliche Eignung des Bewerbers muss gewährleistet sein. Dies setzt voraus, dass ein Bewerber nicht nur aufgrund persönlicher Eigenschaften Gewähr dafür bietet, die Gutachtertätigkeit objektiv und unparteiisch auszuüben, sondern diese Anforderung unter Berücksichtigung des gesamten persönlichen und beruflichen Umfeldes aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit auch erfüllen kann.
Erforderliche Unterlagen
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Formular öffentliche Bestellung von Sachverständigen (IHK)
Das Antragsformular wird einem Interessenten in der Regel nach einem persönlichen Gespräch ausgehändigt, sofern die in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen (siehe auch § 3 der Sachverständigenordnung) geforderte Vorbildung und die Berufspraxis erfüllt werden sowie eine ausreichende Anzahl bereits erstatteter Gutachten vorgelegt werden können.
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tabellarischer Lebenslauf und Foto
tabellarischer Lebenslauf (in Maschinenschrift) mit den üblichen Angaben zur Person sowie ein Foto
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ausführliche Beschreibung des beruflichen Werdegangs
ein ausführlicher beruflicher Werdegang mit einer detaillierten aussagekräftigen Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten und der bisherigen Sachverständigentätigkeit; diese Schilderung soll das Vorliegen der besonderen Sachkunde aus Sicht des Antragstellers begründen.
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Liste aller Gutachten der letzten drei Jahre
eine Liste aller in den letzten drei Jahren vor Antragstellung erstatteter Gutachten (Arbeitsproben)
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Referenzliste
Angabe von mehreren Personen (mindestens fünf), die Auskunft über die persönliche Eignung und/oder die nachzuweisende besondere Sachkunde geben können
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Zeugnisse/Nachweise
beglaubigte Abschriften oder Fotokopien aller antragsrelevanten Zeugnisse, Diplome oder sonstiger Urkunden (z. B. über Berufsbezeichnungen), Beschäftigungsnachweise, etc.
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Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird ein aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (auch behördliches Führungszeugnis) gemäß
§ 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes benötigt. Das behördliche Führungszeugnis kann bei Wohnsitz/Meldung in Berlin bei jedem der Berliner Bürgerämter persönlich ohne vorherige Terminvereinbarung während der Sprechzeiten beantragt werden.
Das Bundesministerium für Justiz bietet zudem eine Beantragung im
Onlineverfahren an.
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Teilnahmebestätigungen von Fortbildungsveranstaltungen der letzten drei Jahre
Teilnahmebestätigungen über den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im beantragten
Sachgebiet aus den letzten drei Jahren
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Nachweise über Besuch von Seminaren
Nachweis über den Besuch von mindestens drei Seminaren zu den notwendigen Kenntnissen zur Abfassung von Gutachten, zum Verhalten bei Gericht, zum Umgang mit privaten Auftraggebern und zu Haftungs- und Versicherungsfragen (keine Fachseminare).
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Bescheinigung in Steuersachen
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamtes
Formulare
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Formular öffentliche Bestellung von Sachverständigen (IHK)
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung kann online über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartner Berlin oder bei der Industrie und Handelskammer zu Berlin erfolgen.