Keine Informationen verfügbar.
telefonische Erreichbarkeit der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle:
Montag, Dienstag
09:00-15:00 Uhr
Donnerstag
10:00-13:00 Uhr
Freitag
09:00-13:00 Uhr
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Mitte finden Sie in der 11. Etage im Rathaus Mitte, Raum 1140.
Der Versteigerer hat jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin anzuzeigen. Die Anzeige ist zum einen bei dem zuständigen Ordnungsamt, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll und zum anderen bei der Industrie- und Handelskammer Berlin einzureichen. Die Anzeige muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und Angaben zum genauen Ort, Zeitpunkt und der Gattung der zu versteigernden Ware enthalten.
Die Behörde kann in Ausnahmefällen, insbesondere bei leicht verderblichem Versteigerungsgut, die zwei Wochen Vorankündigungsfrist auf Antrag abkürzen.
Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.
Es dürfen nur gebrauchte Waren versteigert werden. Ausnahmen bilden Neuwaren oder Verbrauchsgüter, die aus einem Nachlass, einer Insolvenzmasse, im Wege der Geschäftsaufgabe oder bei öffentlichen Versteigerungen auf Grund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden.
Die Anzeige ist bei dem für den Versteigerungsort zuständigen Ordnungsamt, sowie bei der Industrie- und Handelskammer Berlin zu stellen.
Bezirksamt Mitte
Ordnungsamt Mitte
U-Bahn U 5 Schillingstraße
Bus TXL Mollstr./Otto-Braun-Str.
Tram M 4, M 5, M 6, M 8 Mollstr./Otto-Braun-Str.