Für besondere Verkaufsveranstaltungen, bei denen Waren (keine Leistungen) feilgeboten werden, kann das Ordnungsamt auf schriftlichen Antrag hin Ausnahmen von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte zulassen.
Darunter fällt z.B.
Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bereich die besondere Veranstaltung stattfindet, bzw. die Waren verkauft werden sollen.
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