Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen am Standort Bürgeramt Sonnenallee

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

ACHTUNG!!!

Änderungen zum 1. Januar 2024:

Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig ein Personalausweis, Reisepass oder ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird richtet sich nach dem Reiseziel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html


Die Reisepass-Gebühr für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60 auf 70 Euro erhöht. Betroffen sind davon entsprechend nur Reisepässe, die zehn Jahre lang gültig sind

Der Berliner FamilienPass und Super-Ferien-Pass werden nicht mehr in den Standorten des Bürgeramtes Neukölln angeboten.
Einer der vielen Verkaufsstellen finden Sie unter folgendem Link: https://jugendkulturservice.de/de/ferien-und-familienzeit

Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können Termine gebucht werden.

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).

Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail eine Rückrufnummer mit und schildern uns Ihr Anliegen.

Die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie unter:

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/

Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden Sie unter:

http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/

Ihr Bürgeramt Neukölln

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
  • über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
  • telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.

Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Eingang Wildenbruchstr. 1

Sonstige Hinweise zum Standort

Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.

Sollten Sie eine Barzahlung bevorzugen, buchen Sie bitte Termine am Standort Rathaus Neukölln.

Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen

Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis und haben einen neuen Pass bekommen?
Dann sollten Sie sich Ihre Aufenthaltserlaubnis neu ausstellen ("übertragen") lassen. Denn Ihre derzeitige Aufenthaltserlaubnis verweist noch auf den alten Pass.

Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch:

Ihre Aufenthaltserlaubnis ist nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann ist eine Übertragung nicht mehr sinnvoll. Kommen Sie bitte erst zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.

Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor die Aufenthaltserlaubnis neu ausgestellt wurde
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    Übertragungen werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung
    grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Übertragung in einem Bürgeramt
    Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt den Übertrag vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
    • Sie besitzen den abgelaufenen Pass mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis.
    • Die Aufenthaltserlaubnis wurde durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen.
    • Ihr alter Pass ist vollständig.
    • Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate.
    • Sie haben Deutschland nicht länger als sechs Monate durchgehend verlassen.
  • Übertragung im Landesamt für Einwanderung
    Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.B. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, die Aufenthaltserlaubnis wurde nicht durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt), ist für die Übertragung das Landesamt für Einwanderung zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr neuer Pass
  • Ihr alter Pass
    Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit.
  • Ihre Aufenthaltserlaubnis
    • Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem Zusatzblatt oder
    • Ihr alter Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund

Gebühren

  • 67,00 Euro: Volljährige
  • 33,50 Euro: Minderjährige
  • 22,80 Euro: Türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: Türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

Gebührenfrei in folgenden Fällen:
  • bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder XII (Sozialhilfe / Grundsicherung) oder nach Asylbewerberleistungsgesetz;
  • bei einer Aufenthaltserlaubnis für Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG);
  • bei einer Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte nach § 25 Absatz 1 AufenthG;
  • bei einer Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge nach § 25 Absatz 2 Alternative 1 AufenthG;
  • bei einer Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte nach § 25 Absatz 2 Alternative 2 AufenthG;
  • wenn Sie für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 4 bis 5 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch
genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie haben Ihren alten Pass mit der Aufenthaltserlaubnis noch;
  • Die Aufenthaltserlaubnis wurde in Berlin ausgestellt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen;
  • Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate;
  • Sie haben Deutschland nicht länger als 6 Monate durchgehend verlassen;

In allen anderen Fällen: Landesamt für Einwanderung.

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