Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Achtung:
- Für die Abholung fertiggestellter Reisepässe und Personalausweise ist keine Terminvereinbarung nötig.
Berlin-Pass Erstantrag/Verlängerung:
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Für die Dienstleistung ist KEINE Terminvereinbarung notwendig.
Öffnungszeiten
Montag
08.00-16.00 Uhr nur mit Termin*
Dienstag
11.00-18.00 Uhr nur mit Termin*
Mittwoch
08.00-13.00 Uhr nur mit Termin*
Donnerstag
10.00-18.00 Uhr nur mit Termin*
Freitag
08.00-14.00 Uhr nur mit Termin*
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Seit dem 01.08.2014 ist dieses Bürgeramt nur für Terminkunden geöffnet.
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin. Achten Sie auf die Hinweise unter "Zuständige Behörden" bei der jeweiligen Dienstleistung oder informieren Sie sich auf unserer Homepage.
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Achtung:
- Seit dem 01.08.2014 werden an diesem Standort nur noch Kunden mit Termin bedient.
- Auskünfte und Berlinpässe erhalten Sie beim Empfang im 1. OG in den Wilmersdorfer Arcaden. Dort sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Die Dienstleistung
Erstausstellung und Verlängerung von Berlin-Pässen kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Für die Dienstleistung ist
KEINE Terminvereinbarung notwendig.
berlinpass beantragen
Mit dem berlinpass können Berlinerinnen und Berliner, die wenig oder gar kein Einkommen haben, viele Angebote der Stadt vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen, zum Beispiel:
• Busse und Bahnen (BVG, S-Bahn, DB Regio),
• Museum, Theater, Konzerte,
• Schwimmbäder,
• Zoo, Tiergarten, Botanischer Garten,
• Bibliotheken,
• Kurse in der Volkshochschule oder in der Musikschule.
Welche Angebote vergünstigt oder kostenlos sind, können Sie bei den einzelnen Anbietern erfahren.
Anspruchsberechtigt für den „berlinpass BuT“ sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Mehr zum Thema: Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Seit dem 01.02.2018 sind auch diejenigen Personen anspruchsberechtigt, die Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG) - Gesetz über besondere Zuwendung für Haftopfer - erhalten.
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
-
Bezug bestimmter Sozialleistungen
Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfs-Gemeinschaft bekommen eine der folgenden Leistungen. Zur Bedarfs-Gemeinschaft gehören im Normalfall die Familien-Mitglieder, mit denen Sie zusammen wohnen.
• Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
• Sozialgeld
• Hilfe zum Lebensunterhalt (umgangssprachlich „Sozialhilfe“)
• Grundsicherung im Alter
• Grundsicherung bei Erwerbsminderung
• Asylbewerber-Leistungen
• Wohngeld
• Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG) - Gesetz über besondere Zuwendung für Haftopfer
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Antrag vor Ort
Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen.
Erforderliche Unterlagen
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Bescheid über Sozialleistungen
Bitte legen Sie einen aktuellen Bescheid im Original vor.
Hinweis für den Personenkreis, der Leistungen nach dem SED-UnBerG erhält.
Unter Vorlage lediglich des Informationsschreibens erfolgt keine Ausstellung des berlinpass.
Sollten Sie die Leistungen vom Land Berlin beziehen und nicht mehr im Besitz eines Bescheides sind, erhalten Sie vom Landesamt für Gesundheit und Soziales eine Ersatzbescheinigung über die Leistungen. Unter Vorlage dieser Bescheinigung kann der berlinpass ausgestellt werden.
Personen, die aus einem anderen Bundesland Leistungen beziehen und nicht mehr im Besitz eines Bescheides sind müssen sich bitte an die jeweilige Leistungsbehörde wenden um von dort eine Ersatzausfertigung des Bewilligungsbescheides erstellt zu erhalten.
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1 Passfoto
Das Foto darf nicht beschädigt sein (nicht gelocht, nicht geknickt, ohne Prägespuren, Vorderseite ohne Stempel).
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Ausweis-Dokument
zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
wenige Minuten
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
• alle Bürgerämter
• neu in Berlin ankommende Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten den berlinpass bei ihrer Registrierung beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)