Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Achtung:
- Für die Abholung fertiggestellter Reisepässe und Personalausweise ist keine Terminvereinbarung nötig.
Berlin-Pass Erstantrag/Verlängerung:
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Für die Dienstleistung ist KEINE Terminvereinbarung notwendig.
Öffnungszeiten
Montag
08.00-16.00 Uhr nur mit Termin*
Dienstag
11.00-18.00 Uhr nur mit Termin*
Mittwoch
08.00-13.00 Uhr nur mit Termin*
Donnerstag
10.00-18.00 Uhr nur mit Termin*
Freitag
08.00-14.00 Uhr nur mit Termin*
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Seit dem 01.08.2014 ist dieses Bürgeramt nur für Terminkunden geöffnet.
- einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin. Achten Sie auf die Hinweise unter "Zuständige Behörden" bei der jeweiligen Dienstleistung oder informieren Sie sich auf unserer Homepage.
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Achtung:
- Ab dem 01.08.2014 werden an diesem Standort nur noch Kunden mit Termin bedient.
- Auskünfte und Berlinpässe erhalten Sie beim Empfang im 1. OG in den Wilmersdorfer Arcaden. Dort sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Die Dienstleistung
Erstausstellung und Verlängerung von Berlin-Pässen kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Für die Dienstleistung ist
KEINE Terminvereinbarung notwendig.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Erteilung
Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf eine weitere Beförderungsart oder ein zusätzliches Beförderungsgebiet.
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Entzug oder Verzicht.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von 5 Jahren erteilt.
Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) bereits bei Antragstellung vorgelegt bzw. schnellstmöglich nachgereicht werden sollten.
Erst wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen und in Ordnung sind, erfolgt die Zulassung zur Ortskundeprüfung, die nur für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen erforderlich ist.
Voraussetzungen
-
Mindestalter
21 Jahre
19 Jahre für Krankenkraftwagen
-
Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
Vorbesitz der Klasse B: 2 Jahre
für Krankenkraftwagen: 1 Jahr
Der Vorbesitz gilt nur aufgrund einer deutschen Fahrerlaubnis, einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Staat, der in Anlage 11 FeV genannt ist.
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
-
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
-
Ortskundeprüfung (nur für Fahrgastbeförderung in Taxen)
Bitte beachten Sie den unten stehenden Link "Hinweise Ortskundeprüfung".
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis bzw. Pass
-
Vorlage des Führerscheins
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein vorliegen.
Bei der Beantragung mit einem älteren Führerschein oder einem DDR-Führerschein muss gleichzeitig die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragt werden.
-
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
-
Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
-
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Nicht älter als 2 Jahre;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
-
Funktions- und Leistungstest
Für die Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
-
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Nur für Krankenkraftwagen;
Wenn eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal nachgewiesen wurde, muss die Bescheinigung nicht noch einmal vorgelegt werden.
Gebühren
Erteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 42,60 Euro
Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 220,00 Euro
Führungszeugnis: 13,00 Euro
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.