Führerschein - Kartenführerschein umtauschen am Standort Bürgeramt Schöneweide
Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Bürgeramt Schöneweide
- Michael-Brückner-Str. 1 , 12439 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90297-4021
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:30 Uhr
-
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr
-
Mittwoch
-
07:30-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
07:30-13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten gelten nur für Terminkunden. Die Abholung von Dokumenten ist nur mit Termin möglich. Spontankunden können nicht bedient werden.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Schöneweide Bhf
- S45
- S46
- S8
- S9
- S41
- S47
- S85
-
S Schöneweide Bhf
-
Bus
-
S Schöneweide Bhf
- S9
- 165
- N60
- N65
- M17
-
S Schöneweide Bhf
-
Tram
-
S Schöneweide Bhf
- 21
- 60
- 67
- M17
-
S Schöneweide Bhf
-
Regionalbahn
-
S Schöneweide Bhf
- RB32
- RB24
-
S Schöneweide Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
- Ein Fotoautomat ist vorhanden.
- (*) Für manche Dienstleistungen ist kein Termin notwendig. Zahlreiche Dienstleistungen können Sie auch online oder schriftlich per Post erledigen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Führerschein - Kartenführerschein umtauschen
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bereits bei der Antragstellung zum Umtausch der Fahrerlaubnisklassen C bzw. D den notwendigen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) mit beantragen. Ausführliche Informationen zum FQN erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite zum Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) (unter „Weiterführende Informationen“)
Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. - Inhaber eines Kartenführerscheins
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto - Kartenführerschein
-
ggf. Augenärztliches Zeugnis
Wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann.
Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen.
Ein Sehtest reicht bei Antragstellung ab dem 20.07.2015 nicht mehr aus. -
ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Wenn nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) beantragt werden soll.
- Bitte die Original-Bescheinigungen vorlegen, aber nur Kopien zum Antrag abgeben.
Gebühren
- 25,30 Euro Umtausch Kartenführerschein
- 7,70 Euro Expressherstellung des Führerscheins
- 32,50 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Direktversand innerhalb Deutschlands
- 33,60 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
- 37,90 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Expressverfahren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Expressherstellung des Führerscheins erfolgt durch die Bundesdruckerei innerhalb von 48 Stunden (zwei Arbeitstage). Die Beantragung ist nur in der Führerscheinstelle möglich. Die Abholung erfolgt in diesem Fall nur im Führerscheinbüro in der Puttkamerstraße.
Weiterführende Informationen
- Foto-Mustertafel
- Informationen zur Schlüsselzahl 197 (Automatikregelung)
- Hinweise zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung
- Aktuelle Bearbeitungsstände der Fahrerlaubnisbehörde Berlin
- Informationen zum Pflichtumtausch für Inhaber von Kartenführerscheinen die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden
- Dienstleistung "Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern"
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Bei Expressherstellung des Führerscheins gilt: Die Beantragung ist nur in der Führerscheinstelle möglich. Die Abholung erfolgt in diesem Fall nur im Führerscheinbüro in der Puttkamerstraße.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.