Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 15.00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) und 13:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
08:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) und 13:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Frankfurter Allee 35/37 - Passage, Aufgang B, neben der Pförtnerloge
Hinweis für Terminkunden
Terminbuchungen sind
- über das Internet (Terminbuchung berlinweit) und
- telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten werden noch am Tag Ihrer Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
HINWEIS :
Ab dem
01.02.2018 entfallen die Sondersprechzeiten für Bewohnerparkausweise. Es gelten die regulären Sprechzeiten der Bürgerämter 1 und 3.
Dabei bleiben die Notfallregelungen erhalten.
Hinweis zu Bezahlungsmodalitäten !
Bei uns können Sie mit :
- GIROCARD (EC-Karte)
- VISA CARD
- MASTER CARD
bezahlen !
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
In unserem Bezirk können Sie an unserem Berlin Pass Schalter in der Frankfurter Allee 35/37, Aufgang B, Etage 4 ohne einen Termin und ohne Wartezeiten Ihren Berlin Pass beantragen oder verlängern. (Es gelten die Öffnungszeiten der Bürgerämter.)
Möchten Sie in eines unserer weiteren Bürgerämtern, wie Bürgeramt 1 oder Bürgeramt 2, gehen, ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Mit dem Berlinpass können Berlinerinnen und Berliner, die wenig oder gar kein Einkommen haben, viele Angebote der Stadt vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen.
Der Berlinpass ist nur für Erwachsene. Für Kinder ist der „berlinpass BuT“. Mehr hierzu finden Sie unter Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Begleitetes Fahren mit 17
Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens mit 17".
Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens gilt nur innerhalb Deutschlands.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis bzw. Pass
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Persönliche Vorsprache ist erforderlich
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel unten als Link
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Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre
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Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
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Für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17"
- Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
- Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson
-
Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Sollten Sie sich bei Antragstellung noch nicht für eine Fahrschule und Prüfstelle entschieden haben, können Sie diese Angabe an die Fahrerlaubnisbehörde nachreichen. Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
Gebühren
Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17: 51,10 Euro
zusätzlich pro Begleitperson: 5,10 Euro
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.