Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen am Standort Bürgeramt Heiligensee

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zum Notbetrieb in den Bürgerämtern
Die Bürgeramtsfilialen Rathaus Reinickendorf, Heiligensee, Tegel und Reinickendorf-Ost stehen für Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden. Die Termine werden immer im Laufe des Mittwochs eingestellt und können dann gebucht werden. Derzeit werden Termine jeweils für zwei Kalenderwochen freigegeben.
Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:
Abmeldung einer Wohnung
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können in den jeweiligen Filialen der Bürgerämter abgeholt werden (ohne Termin). Lediglich die Dokumente für die Bürgeramtsfiliale Märkisches Viertel werden im Bürgeramt Reinickendorf-Ost ausgehändigt. Bitte melden Sie sich direkt im Zimmer 11 in der Bürgeramtsfiliale Reinickendorf-Ost.
Die Bürgeramtsfiliale Märkisches Viertel ist bis auf Weiteres geschlossen. Dort gebuchte Termine werden entweder abgesagt oder auf andere Filialen umgebucht. Hierzu erfolgt an die Betroffenen eine gesonderte Information.
Die Samstagssprechstunden und die Sprechstunden im Mobilen Bürgeramt entfallen auf unbestimmte Zeit.
Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:
BA Reinickendorf / Wohnungsamt - nur für Wohngeld und Wohnberechtigungsschein -
Teichstraße 65
13407 Berlin
Informationen zum berlinpass
Aufgrund der aktuellen Situation gilt vorerst bis zum 28. Februar 2021 befristet für die Ausstellung von berlinpässen das folgende Verfahren:
berlinpässe, die in den nächsten Wochen auslaufen, behalten vorerst ihre Gültigkeit und werden nicht verlängert. Auch der Erwerb des Berlin-Ticket S ist mit einem abgelaufenen berlinpass möglich.
Neuausstellungen von berlinpässen werden vorerst nicht vorgenommen. Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
mitzuführen.
Öffnungszeiten
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Auf dem Polizei-/Feuerwehrgelände, Eingang Links.
Aufgrund der derzeit zu beachtenden Hygienevorschriften bitten wir die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Hinweis für Terminkunden
Aufgrund der derzeit zu beachtenden Hygienevorschriften bitten wir die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Allgemeine Hinweise:
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.
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Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
- Abholen von ausgestellten Personalausweisen und Reisepässen
- Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
- Annahme von Wohngeldanträgen
- Abgabe von Fundsachen
- Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
- Melderegisterauskunft sperren
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Mietendeckel - Feststellung und Durchsetzung der zulässigen Miethöhe
- Mietendeckel - Durchsetzung der Auskunftspflicht einer Vermieterin oder eines Vermieters
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Der Warteraum befindet sich gegenüber Raum 26.
- Ein Fotoautomat ist im Wartebereich vorhanden.
Sie müssen lediglich auf Ihrem Smartphone, Tablet oder Notebook WLAN aktivieren und den KD WLAN Hotspot auswählen. Rufen Sie dann eine beliebige Website auf und akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen auf der Startseite. Jetzt können Sie lossurfen.
Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen
Ist Ihnen der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Brieftaschenverlust:
Der Verlust der Brieftasche mit Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I erforderte bisher die Vorsprache bei verschiedenen Behörden an verschiedenen Standorten. Seit dem 02.05.2007 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Anträge auf Neuausstellung von Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl, unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins, in jedem Bürgeramt zu stellen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist möglich.
Dieser neue Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem LABO und den Berliner Bezirksämtern eingeführt. Damit entfallen bisher lange und zeitaufwändige Wege zu unterschiedlichen Behörden und Dienststellen.
Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
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eidesstattliche Versicherung
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
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ggf. Fahrzeugbrief
Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde.
Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. - formlose Verlusterklärung des Fahrzeughalters bzw. Diebstahlsanzeige der Polizei
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
-
Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZBII in Verwahrung ist
jeweils nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich
Gebühren
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen, nimmt die Bearbeitungszeit mindestens sieben Tage in Anspruch.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
Bürgeramt Heiligensee
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.3km
S Schulzendorf
- S25
-
1.4km
S Heiligensee
- S25
-
0.3km
S Schulzendorf
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Schulzendorfer Str./Ruppiner Chaussee
- 124
- N24
-
0.3km
S Schulzendorf
- 124
- N24
-
0.4km
Berlin, Kiefheider Weg
- 124
- N24
-
0.1km
Berlin, Schulzendorfer Str./Ruppiner Chaussee