Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen am Standort Bürgeramt Marzahner Promenade

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Bürgeramt Marzahner Promenade ist – mit einem reduzierten Terminangebot – geöffnet, um insbesondere die Bearbeitung von Anliegen, die eine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erfordern, zu gewährleisten. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.
Hinweis für Terminkunden
Terminbuchung und Terminbearbeitung:
- Grundsätzlich gilt: Aus Gründen des Infektionsschutzes ist eine Vorsprache im Bürgeramt nur mit einem Termin möglich. Sollten Sie spontan erscheinen, kann Ihr Anliegen leider nicht bearbeitet werden.
- Terminbuchungen sind derzeit Montag und Donnerstag von 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr über die Telefon-Hotline (030) 90293-2566 möglich. In begrenztem Umfang können Termine auch über das Bürgertelefon (030) 115 und im Internet gebucht werden.
- Bitte beantragen Sie soweit möglich Ihre Dienstleistungen schriftlich (siehe unten). Besteht eine schriftliche Antragsmöglichkeit erhalten Sie einen Termin nur in individuellen Notsituationen. Dies ist ebenfalls über die Telefon-Hotlines zu klären.
Dienstleistungen ohne Vorsprache
Es besteht für einzelne Dienstleistungen die Möglichkeit, diese ohne persönliche Vorsprache zu erledigen. Weitere Informationen auf unserer Homepage...
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
(vom 02.03.2021)
Abholung bereits beantragter Personaldokumente:
Eine Abholung bereits beantragter Personaldokumente ist nur mit einem vorher telefonisch vereinbarten Termin möglich.
berlinpass und Berlin-Ticket S:
Folgende Sonderregelung gilt ab 01. März 2021:
Wenn Ihr Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt (Neu- oder Weiterbewilligung)
• Dann können Sie ab Februar 2021 einen neuen berlinpass beantragen. Das ist nur schriftlich möglich indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“ per Post an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk senden oder dort in den Briefkasten einwerfen bzw. abgeben.
• Maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum der Leistung (nicht das Datum des Bescheids)
Wenn Ihr Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 begonnen hat
• Dann können Sie noch keinen neuen berlinpass beantragen.
• Nutzen Sie weiterhin Ihren abgelaufenen berlinpass oder den Leistungsbescheid im Original (wenn sie keinen berlinpass haben) als Nachweis für das Berlin-Ticket S, bis Sie einen neuen Bescheid erhalten haben. Dann können Sie sich einen neuen berlinpass ausstellen lassen.
Wir bitten Sie, ihre Anliegen vorrangig schriftlich per Post zu erledigen.
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Gewerbezentralregisterauszug
5. Melderegisterauskünfte
6. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
7. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
8. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
9. Befreiung von der Ausweispflicht
10. Führungszeugnis beantragen
Sonstige Nachfragen
Generelle Nachfragen können an buergeramt.marzahnerpromenade@ba-mh.berlin.de gerichtet werden.
- Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und der Unterschrift für Personalausweise, vorläufige Personalausweise und Reisepässe ist vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
- Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen
Ist Ihnen der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Brieftaschenverlust:
Der Verlust der Brieftasche mit Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I erforderte bisher die Vorsprache bei verschiedenen Behörden an verschiedenen Standorten. Seit dem 02.05.2007 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Anträge auf Neuausstellung von Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl, unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins, in jedem Bürgeramt zu stellen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist möglich.
Dieser neue Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem LABO und den Berliner Bezirksämtern eingeführt. Damit entfallen bisher lange und zeitaufwändige Wege zu unterschiedlichen Behörden und Dienststellen.
Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
-
eidesstattliche Versicherung
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
-
ggf. Fahrzeugbrief
Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde.
Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. - formlose Verlusterklärung des Fahrzeughalters bzw. Diebstahlsanzeige der Polizei
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
-
Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZBII in Verwahrung ist
jeweils nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich
Gebühren
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen, nimmt die Bearbeitungszeit mindestens sieben Tage in Anspruch.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bürgeramt Marzahner Promenade
Nahverkehr
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S Marzahn [Bushafen]
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S Marzahn [Tram Bus Marzahner Promenade]
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- M6
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Berlin, Marzahner Promenade
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S Marzahn [Tram Bus Marzahner Promenade]