Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen am Standort Bürgeramt II in Schöneweide

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
25.01.2020:
Wegen der andauernden Pandemie ist eine persönliche Vorsprache in den Bürgerämtern nur mit Termin möglich.
Es wird darum gebeten, sich an das Bürgeramt des Wohnortes zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden. Eine Auflistung der Berliner Bürgerämter finden Sie unter Bürgeramtsstandorte
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, im Bürgeramt unbedingt eine FFP-2 oder OP-Maske zu tragen und die Abstandsregeln zu beachten.
Terminvereinbarungen sind wie folgt möglich.:
- online im Internet über die Bürgeramtsstandorte
- über das Bürgertelefon 115
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Gewerbezentralregisterauszug
5. Melderegisterauskünfte
6. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
7. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
8. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
9. Befreiung von der Ausweispflicht
10. Führungszeugnis beantragen
Die Dokumentenausgabe erfolgt nur im Bürgeramt 1 mit Termin (auch bei Dokumenten, die im Bürgeramt 2 beantragt wurden). Spontankunden können nicht bedient werden.
Abholung Terminbuchung Reisepass Terminbuchung Köpenick
Abholung Terminbuchung Personalausweis Terminbuchung Köpenick
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten gelten nur für Terminkunden.
Die Dokumentenausgabe erfolgt nur im Bürgeramt 1 mit Termin (auch bei Dokumenten, die im Bürgeramt 2 beantragt wurden). Spontankunden können nicht bedient werden.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen
Ist Ihnen der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Brieftaschenverlust:
Der Verlust der Brieftasche mit Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I erforderte bisher die Vorsprache bei verschiedenen Behörden an verschiedenen Standorten. Seit dem 02.05.2007 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Anträge auf Neuausstellung von Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl, unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins, in jedem Bürgeramt zu stellen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist möglich.
Dieser neue Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem LABO und den Berliner Bezirksämtern eingeführt. Damit entfallen bisher lange und zeitaufwändige Wege zu unterschiedlichen Behörden und Dienststellen.
Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
-
eidesstattliche Versicherung
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
-
ggf. Fahrzeugbrief
Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde.
Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. - formlose Verlusterklärung des Fahrzeughalters bzw. Diebstahlsanzeige der Polizei
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
-
Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZBII in Verwahrung ist
jeweils nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich
Gebühren
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen, nimmt die Bearbeitungszeit mindestens sieben Tage in Anspruch.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Kontakt
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Bürgeramt II in Schöneweide
Nahverkehr
S-Bahn Schöneweide: S8, S9, S46, S47,
Bus S Schöneweide Bhf: X11, M11, 21, 160, 166, 167, 265,
Tram S Schöneweide Bhf: M17, 37, 63, 67,