Fundsachen abgeben am Standort Bürgeramt Rathaus Neukölln

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

ACHTUNG!!!

Änderungen zum 1. Januar 2024:

Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig ein Personalausweis, Reisepass oder ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird richtet sich nach dem Reiseziel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html


Die Reisepass-Gebühr für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60 auf 70 Euro erhöht. Betroffen sind davon entsprechend nur Reisepässe, die zehn Jahre lang gültig sind

Der Berliner FamilienPass und Super-Ferien-Pass werden nicht mehr in den Standorten des Bürgeramtes Neukölln angeboten.
Einer der vielen Verkaufsstellen finden Sie unter folgendem Link: https://jugendkulturservice.de/de/ferien-und-familienzeit

Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können Termine gebucht werden.

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).

Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail eine Rückrufnummer mit und schildern uns Ihr Anliegen.

Die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie unter:

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/

Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden Sie unter:

http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/

Ihr Bürgeramt Neukölln

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
  • über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
  • telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.

Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Neukölln: 104, 167 Erkstr.: M41
U-Bahn
  • U Rathaus Neukölln: U7

Sonstige Hinweise zum Standort

Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.

Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fundsachen abgeben

In allen Bürgerämtern der Stadt sowie im Zentralen Fundbüro Berlin können gefundene Sachen abgegeben werden. Außerhalb deren Öffnungszeiten können gefundene Sachen auch bei den Abschnitten der Berliner Polizei abgegeben werden. Funde innerhalb von Behörden sind der Gebäudeverwaltung der jeweiligen Behörde zu übergeben. Der Fund wird dort angezeigt und eine Fundrechtserklärung aufgenommen. Im Falle einer erfolgreichen Rückgabe kann Finderlohn beansprucht werden.

Ausgenommen sind:
• eindeutig absichtlich entsorgte Sachen wie Möbelstücke (dem Ordnungsamt melden)
• erheblich zerstörte Gegenstände (dem Ordnungsamt melden)
• Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn (bei der BVG bzw. der Deutschen Bahn abgeben)

Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden (siehe "Rechtsgrundlagen").

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Sache gefunden

Erforderliche Unterlagen

  • Den Fund melden
    Erforderlich für die Anzeigenaufnahme sind die Angaben zu
    • Fundort
    • Fundzeit sowie
    • die detaillierte Beschreibung der Sache

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Zentrales Fundbüro Berlin (siehe „Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“)
  • Bürgerämter
  • Polizei Berlin

Chat

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