Wir bitten die Kunden mit Termin um pünktliches Erscheinen. Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.
Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!
In allen Bürgerämtern der Stadt sowie im Zentralen Fundbüro Berlin können gefundene Sachen abgegeben werden. Außerhalb deren Öffnungszeiten können gefundene Sachen auch bei den Abschnitten der Berliner Polizei abgegeben werden.
Der Fund wird dort angezeigt und eine Fundrechtserklärung aufgenommen. Im Falle einer erfolgreichen Rückgabe kann Finderlohn beansprucht werden.
Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden.
HINWEIS:
Ausgenommen davon sind eindeutig absichtlich entsorgte Sachen, wie z. B. Möbelstücke und erheblich zerstörte Gegenstände.
Diese sind dem örtlichen Ordnungsamt zu melden.
Weiterhin ausgenommen sind Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Tram, U- bzw. S-Bahn), die der jeweiligen Verkehrseinrichtung (BVG bzw. Deutsche Bahn AG) anzuzeigen sind.
Funde innerhalb von Behörden sind der Gebäudeverwaltung der jeweiligen Behörde zu übergeben.
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern oder direkt im Zentralen Fundbüro in Anspruch genommen werden. Außerhalb deren Öffnungszeiten auch bei den Abschnitten der Berliner Polizei.
Bezirksamt Neukölln
Bürgeramt Rathaus Neukölln
U-Bahn U Rathaus Neukölln: U7
Bus Rathaus Neukölln: 104, 167
Bus Erkstr.: M41