Als Inhaber/in eines Reisepasses (ePass) oder eines vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl des Passes anzuzeigen.
Dies gilt ebenso für den Verlust eines Kinderreisepasses - anzeigepflichtig ist der gesetzliche Vertreter des Kindes.
Die Diebstahlanzeige bei der Polizei ersetzt die Verlustanzeige nicht.
Sie können dann ggf. auch gleichzeitig ein Ersatzdokument beantragen. Mehr zum Thema:
Reisepass beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.