Zulassung eines aus dem EU-Ausland / EWR eingeführten Gebrauchtfahrzeuges am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg - Wiedererfassung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Hinweise zur Terminbuchung:
Für andere Zulassungsvorgänge vereinbaren Sie bitte telefonisch unter der Service-Nummer 90269-3300 einen Termin.
Die Terminbuchung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen.
Zulassungsdienste, Händler und Firmenkunden mit mehr als 3 Vorgängen wenden sich bitte an die Sammelschalter.

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Bedingt rollstuhlgeeigneter Zugang zum Dienstgebäude über den Haupteingang Jüterboger Straße möglich.

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Dienstag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Mittwoch

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Freitag

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Seit dem 26. August 2013 können Kunden ausschließlich über einen gebuchten Termin bei der Zulassungsbehörde vorsprechen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Jüterboger Straße: 104, 248
U-Bahn
  • U Platz der Luftbrücke: U6 U Gneisenaustraße: U7

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind aufgrund von Baumaßnahmen derzeit nur sehr begrenzt vorhanden.

  • Mobilitätseingeschränkte Kunden wenden sich bitte vor Ort an den Sicherheitsdienst.

  • Während der Umbauphase kann ausschließlich mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Eine Barzahlung wird nicht möglich sein.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Zulassung eines aus dem EU-Ausland / EWR eingeführten Gebrauchtfahrzeuges

Es soll ein Gebrauchtfahrzeug zugelassen werden, das in einem Staat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben wurde.

Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, gelten als Gebrauchtfahrzeuge.

Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch!

Es besteht die Möglichkeit, für das Fahrzeug ein Kennzeichen Ihrer Wahl reservieren zu lassen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar.

Es werden grundsätzlich alle Unterlagen im Original benötigt.

Hinweis: Durch die Anmeldung des Fahrzeugs in Berlin, erfolgt eine Benachrichtigung an das Herkunftsland. Sollte das Fahrzeug im Herkunftsland noch nicht abgemeldet sein, ist der Halter hierfür zuständig. Es erfolgt keine automatisierte Außerbetriebsetzung im Herkunftsland.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug war in der EU / im EWR bereits zugelassen.
  • Unterlagen im Original
    Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf KFZ-Zulassung (ausgefüllt)
    (unter "Formulare")
  • SEPA-Lastschriftmandat
    (unter "Formulare")
  • Kaufvertrag / Rechnung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ausländische Zulassungsbescheinigung/en
  • Vorlage der/des ausländischen Kennzeichen/s bei zugelassenen Fahrzeugen (sofern vorhanden)
    Diese erhalten Sie in der Regel zurück, um ihr Fahrzeug ggf. im Herkunftsland abzumelden.
  • COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) / Datenbestätigung des Herstellers
    Bei typgenehmigten Fahrzeugen weisen Sie die technischen Daten bitte mit einem COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) / einer Datenbestätigung des Herstellers nach.
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
    Hierauf kann verzichtet werden, wenn Sie aufgrund des geringen Alters des Fahrzeugs ggf. eine Hauptuntersuchung vom Werk haben. Bei einem Pkw beispielsweise 3 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung.
  • Gutachten nach § 21 StVZO
    Bei Fahrzeugen ohne Typgenehmigung ist ein Gutachten nach § 21 StVZO notwendig (nicht älter als 18 Monate). Dieses Gutachten beinhaltet eine Hauptuntersuchung.
  • ggf. Ausnahmegenehmigung, wenn Abweichungen im Gutachten nach § 21 StVZO oder festgestellt wurden
    In diesem Fall muss ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt werden.
  • Gewerbeanmeldung/Auszug aus dem Handelsregister im Original (oder beglaubigte Kopie) sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
    (bei Firmen)
  • Auszug aus dem Vereinsregister im Original (oder beglaubigte Kopie) sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
    (bei Vereinen)
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
    es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 34,70 Euro.

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung. Sollte die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung notwendig sein, fallen für die Erteilung gesonderte Gebühren an.

Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

Einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.

Chat

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