Neufahrzeug anmelden am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Dienstag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Mittwoch

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Freitag

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind aufgrund von Baumaßnahmen derzeit nur sehr begrenzt vorhanden.

  • Mobilitätseingeschränkte Kunden wenden sich bitte vor Ort an den Sicherheitsdienst.

  • Während der Umbauphase kann ausschließlich mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Eine Barzahlung wird nicht möglich sein.

  • Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Neufahrzeug anmelden

Fabrikneue Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die gebraucht, aber noch nie zugelassen worden sind, müssen für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden.
Mit der Kfz- Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere für das Fahrzeug sowie die dazugehörigen Kennzeichen.
Auf Wunsch können Sie ein freies Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Ob Ihr Wunsch-Kennzeichen frei ist, können Sie vorab online prüfen (unter "Weiterführende Informationen").

Import-Fahrzeug anmelden: Falls Ihr Fahrzeug aus dem Ausland ist, gelten Besonderheiten (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Neufahrzeug
    Das Fahrzeug, das Sie zulassen wollen, ist fabrikneu oder war noch nie zugelassen, weder in Deutschland noch anderswo. Es hat noch keine Nummernschilder.
  • Haupt-Wohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
    Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung in Berlin haben.
  • Für den Online-Antrag: Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB Teil II) muss über einen Sicherheitscode verfügen
  • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
    • die Software "AusweisApp"
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • PayPal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Neuzulassung
    Online möglich oder persönlich vor Ort
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird auch „COC“ genannt.
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Ausweis-Dokument
    Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass mit Meldebescheinigung;
    • Falls das Fahrzeug auf Sie persönlich zugelassen werden soll: Nachweis über Ihren Wohnsitz wahlweise durch Ihren Personalausweis oder durch Ihren Reisepass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie).
    • Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll: Ausweis(e) der Geschäftsführung (in Kopie)
  • Gewerbe-Anmeldung
    falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll
  • Auszug aus dem Handelsregister
    falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll
    • bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt
  • Auszug aus dem Vereinsregister
    falls das Fahrzeug auf ein Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll
  • Bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: formlose Vollmacht und Ausweis-Dokument
    Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
    • schriftliche Vollmacht
    • Ausweis-Dokument der Person, die Sie vertritt,
    • Ihr Ausweis-Dokument (außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht)
    Das gilt auch bei Unternehmen und Vereinen, wenn sich die Vertretungsberechtigung nicht aus der Gewerbe-Anmeldung oder einem Register-Auszug ergibt.
  • Bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis-Dokumente der Erziehungsberechtigten (nicht bei Online-Beantragung möglich)
    In Einzelfällen ist es möglich, Fahrzeuge auf minderjährige Personen zuzulassen.

Gebühren

  • 30,60 Euro (mindestens)
  • 22,22 Euro: bei Online-Beantragung
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden

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