Dienstleistung Außerbetriebsetzung eines KFZ am Standort Mobiles Bürgeramt Frohnau
große Karte Öffnungszeiten
Am 18. und 25.6.2013 werden nur Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung bedient.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Leistungsbeschreibung
Voraussetzungen
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Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
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ggf. Fahrzeugbrief
Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde. -
Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
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Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Krad
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ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
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ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II
Die Vorlage der ZBII ist nicht erforderlich, sofern der im Fahrzeugregister eingetragene Halter persönlich vorspricht oder der Vorsprechende eine Vollmacht des eingetragenen Halters zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vorlegt.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
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Verordnung über die Überlassung und umweltverträgliche Entsorgung von Altautos -AltAutoV-
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Straßenverkehrszulassungsordnung - StVZO -
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Fahrzeug - Zulassungsverordnung - FZV -
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
- Telefon:
- (030) 90294-2888
- Fax:
- (030) 90294-5163
Verkehrsverbindungen
S-Bahn Frohnau: S1 mit Fußweg
Bus Im Fischgrund: 120 mit Fußweg

