Melderegisterauskunft einholen am Standort Bürgeramt Hohenzollerndamm (Flüchtlingsbürgeramt)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Das Bürgeramt Hohenzollerndamm ist aus betrieblichen Gründen am 24.04.2024 geschlossen.

Die Sprechzeiten des Bürgeramtes ändern sich ab dem 22.04.2024:

Montag: 09:30 – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
Dienstag: 09:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
Mittwoch: 08:00 – 15:30 Uhr (nur mit Termin*)
Donnerstag: 08:00 – 14:30 Uhr (nur mit Termin*)
Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr (nur mit Termin*)

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-16.00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Dienstag

      09.30-18.00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Mittwoch

      08.00-14.00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Donnerstag

      09.30-18.00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      07.30-13.00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.

Hinweis für Terminkunden

Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Notfalltermine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.

  • Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich zu den Öffnungszeiten der Bürgerämter unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.

  • Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.

In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.

Termine buchen
  • Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.

Kunden mit Termin müssen sich nicht am Info-Tresen melden, sondern können direkt nach Aufruf Ihrer Vorgangsnr. im Raum der Sachbearbeitung erscheinen.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Die Bargeldlose Zahlung ist jetzt auch mit Debitkarten möglich.
  • An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.
  • Es stehen Ihnen zwei Self-Service-Terminals, für die Aufnahme von biometrischen Fotos, zur Verfügung. Die Gebühren in Höhe von 4,50 €, müssen dann bei der Antragstellung bezahlt werden.
  • In der Zeit von 07.30 bis 08.00 Uhr ist am Mittwoch keine Barzahlung an den Automaten möglich!

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Melderegisterauskunft einholen

Sie können als Privatpersonen oder -institutionen einfache Melderegisterauskünfte aus dem Berliner Melderegister beantragen.
Eine einfache Melderegisterauskunft nach § 44 des Bundesmeldegesetz (BMG) enthält folgende Angaben:
  • Auskunft über Familiennamen und Vornamen
  • aktuelle Anschrift/en
  • ggf. Doktorgrade
  • ggf. die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist

Eine erweiterte Melderegisterauskunft darf die Meldebehörde erteilen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Den Umfang der Einwohnerdaten für eine erweiterte Melderegisterauskuntf nach § 45 BMG entnehmen Sie bitte der Rechtsgrundlage.
Das berechtigte Interesse ist für jedes benötigte Datum glaubhaft zu machen.


Die Auskunftserteilung aus dem Berliner Melderegister erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Einwohnerdatenbestand (Einwohner nicht länger als 5 Jahre verzogen oder verstorben) bzw. aus dem gesonderten Datenbestand gemäß § 13 Abs. 2 BMG (Einwohner nicht länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben).

Melderegisterauskünfte zu Einwohnern, die länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben sind, sind melderechtlich nicht zulässig. Es darf jedoch Auskunft nach Archivrecht erteilt werden.
Weiterführende Informationen zu diesem Personenkreis finden Sie hier Link zur Archivauskunft.

Meldeunterlagen von Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) bzw. vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich - soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden - beim Landesarchiv.

Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage den auf dieser Internetseite hinterlegten Musterantrag (bitte vollständig ausfüllen).

Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, vergessen Sie nicht Ihre vollständigen Absenderangaben, sowie Ihre Erklärung, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird (bzw. andernfalls die Einverständniserklärung vorliegt).
Sofern die Auskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird, sind diese anzugeben.

Für die Abfrage einer einfachen Melderegisterauskunft gibt es zwei eigene Dienstleistungen:
Die jeweiligen Voraussetzungen können Sie dort entnehmen.

Voraussetzungen

  • Angaben über die gesuchte Person
    Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder auch die letzte Ihnen bekannte Anschrift in Berlin müssen eine eindeutige Identifizierung der angefragten Person zulassen.
  • Schriftliche Anfrage
    Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, können Sie bei allen zuständigen Behörden (siehe unten) nur schriftlich anfragen.
    Die Verwaltungsgebühr ist bei schriftlichen Anfragen im Voraus zu entrichten (siehe unten).
  • Bei Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft
    muss das berechtigte Interesse für jedes benötigte Datum glaubhaft gemacht werden oder
    Sie fügen Nachweise bei (z.B. Vollstreckungstitel).

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen erforderlich

Gebühren

  • Einfache Melderegisterauskünfte je angefragte Person 10,00 Euro.
  • Erweiterte Melderegisterauskünfte je angefragte Person 15,00 Euro.
  • Auskunft nach Archivrecht, wenn ein Zugriff auf den Mikrofilm oder das Karteiarchiv erforderlich ist 30,00 Euro.

Die Gebühr ist im Voraus auf das Konto der Meldebehörde zu überweisen, an die Sie Ihren Antrag richten. Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Melderegisterauskunft über...(Name der angefragten Person).

Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.

Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn:
  • das Auskunftsergebnis bereits bekannt war.
  • die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte und/oder
  • die Auskunft nicht zulässig ist (wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen, z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist).

Hinweis:
  • Verrechnungsschecks, Lastschrifteinzugsermächtigungen und Briefmarken werden nicht als Zahlungsmittel entgegengenommen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Folge des Eingangs der Anfragen bzw. Feststellung des Zahlungseinganges. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auskunftsaufkommen bei der jeweiligen Meldebehörde mehrere Wochen. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Ihre schriftliche Anfrage können Sie an eine der folgenden Behörden senden.

Chat

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