Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Dienstleistungen können nur schriftlich beantragt werden.
Meldebescheinigung beantragen
Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung für Ihre aktuelle Anschrift erhalten. Die Meldebescheinigung wird immer an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt.
Einfache Meldebescheinigung
Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:
- Familienname
- frühere Namen
- Vorname
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
- die aktuelle(n) Anschrift(en), Haupt- und Nebenwohnung(en) in Berlin.
Bei Bedarf können weitere Daten ergänzt werden (Erweiterte Meldebescheinigung). Zum Beispiel:
- frühere Anschrift(en) in Berlin
- Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung)
Hinweis
Sie können die Meldebescheinigung auch als
Lebensbescheinigung verwenden, zum Beispiel zur Vorlage bei Versicherungen oder Rententrägern im Ausland. Bitte geben Sie diesen Verwendungszweck bei Ihrer persönlichen Antragstellung an.
Erforderliche Unterlagen
-
bei schriftlicher Antragstellung
- Der Antrag kann formlos gestellt werden.
- Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto des Bezirksamtes an das Sie Ihren Antrag richten (siehe "Weiterführende Informationen"). Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Meldebescheinigung für [Name]
- Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit den Unterlagen ein.
-
bei persönlicher Vorsprache
Personalausweis oder Reisepass
-
bei Antragstellung durch eine Vertreterin / einen Vertreter
eine konkrete schriftliche Vollmacht mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift. Sie muss weiterhin Angaben zur Vertreterin / zum Vertreter enthalten und es muss deren / dessen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Ist Ihr eigener deutscher Personalausweis oder Reisepass nicht in Berlin ausgestellt bzw. handelt es sich um ein ausländisches Dokument, muss es als Original ebenfalls vorliegen.
Gebühren
Vor Ort oder bei schritlicher Antragstellung
- keine: in Rentenangelegenheiten, weitere Befreiungsmöglichkeiten auf Anfrage
- 10,00 Euro: je Person
- 10,00 Euro für die erste Person, 5,00 Euro jede weitere Person: für Familienangehörige, die bei identischen Meldezeiten auf einer Bescheinigung zusammengefasst werden.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung können Sie bei allen Bürgerämtern in Anspruch nehmen.