Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte begrenzen Sie, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl und Beachten das Tragen des Mund-Nasenschutzes im Bürgeramt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie max. 10 Minuten vor Ihrem Termin erst ins Rathaus Spandau einlassen können, um die Abstandsregelungen im Wartebereich sicherzustellen.
Öffnungszeiten
Montag
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Wir bitten Sie, ihre Anliegen vorrangig schriftlich per Post zu erledigen.
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung beantragen
2. Abmeldung einer Wohnung (Abmeldung einer Nebenwohnung/Wegzug ins Ausland)
3. Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
4. Melderegisterauskunft einholen
5. Steueridentifikationsnummer - Vergabe (formlose Anforderung)
6. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
7. Befreiung von der Ausweispflicht
8. Führungszeugnis beantragen
9. Anwohner -/Bewohnerparkausweis - Antragstellung/Umschreibung/Verlängerung/Verlust
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Bitte geben Sie zudem stets eine Telefonnummer für Rückfragen an.
Die Antragsformulare sind zu finden unter
Service-Portal.
Meldebescheinigung beantragen
Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung für Ihre aktuelle Anschrift erhalten. Die Meldebescheinigung wird immer an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt.
Einfache Meldebescheinigung
Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:
- Familienname
- frühere Namen
- Vorname
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
- die aktuelle(n) Anschrift(en), Haupt- und Nebenwohnung(en) in Berlin.
Bei Bedarf können weitere Daten ergänzt werden (Erweiterte Meldebescheinigung). Zum Beispiel:
- frühere Anschrift(en) in Berlin
- Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung)
Hinweis
Sie können die Meldebescheinigung auch als
Lebensbescheinigung verwenden, zum Beispiel zur Vorlage bei Versicherungen oder Rententrägern im Ausland. Bitte geben Sie diesen Verwendungszweck bei Ihrer persönlichen Antragstellung an.
Erforderliche Unterlagen
-
bei schriftlicher Antragstellung
- Der Antrag kann formlos gestellt werden.
- Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto des Bezirksamtes an das Sie Ihren Antrag richten (siehe "Weiterführende Informationen"). Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Meldebescheinigung für [Name]
- Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit den Unterlagen ein.
-
bei persönlicher Vorsprache
Personalausweis oder Reisepass
-
bei Antragstellung durch eine Vertreterin / einen Vertreter
eine konkrete schriftliche Vollmacht mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift. Sie muss weiterhin Angaben zur Vertreterin / zum Vertreter enthalten und es muss deren / dessen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Ist Ihr eigener deutscher Personalausweis oder Reisepass nicht in Berlin ausgestellt bzw. handelt es sich um ein ausländisches Dokument, muss es als Original ebenfalls vorliegen.
Gebühren
Vor Ort oder bei schritlicher Antragstellung
- keine: in Rentenangelegenheiten, weitere Befreiungsmöglichkeiten auf Anfrage
- 10,00 Euro: je Person
- 10,00 Euro für die erste Person, 5,00 Euro jede weitere Person: für Familienangehörige, die bei identischen Meldezeiten auf einer Bescheinigung zusammengefasst werden.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung können Sie bei allen Bürgerämtern in Anspruch nehmen.