Änderung/Wechsel der Hauptwohnung am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Das Bürgeramt 1 in der Egon-Erwin-Kisch-Straße 106 in Neu-Hohenschönhausen ist ab dem 1. März 2024 wieder geöffnet und steht für die Vergabe von Terminen zur Verfügung.
Termine können im Internet online unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ oder über das Bürgertelefon 115 gebucht werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:30 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Änderung/Wechsel der Hauptwohnung

  • Sie wollen Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, die aktuelle Hauptwohnung soll als Nebenwohnung weiterbestehen
oder
  • durch Aufgabe Ihrer bisherigen Hauptwohnung wird Ihre Berliner Nebenwohnung alleinige oder Hauptwohnung (es wird keine neue Wohnung bezogen)

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Mehr als nur eine angemeldete Wohnung
    Sie sind für mehrere Wohnungen in Deutschland angemeldet; Ihre neue Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung befindet sich zukünftig in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    Bei Abgabe der Erklärung benötigen Sie für alle Familienmitglieder Identitätsnachweise, soweit vorhanden: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige.
  • Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung
    Wird benötigt, wenn Sie keine der gemeldeten Wohnungen aufgeben.
  • Ggf. Abmeldung bei der Meldebehörde
    Wird nur für den Fall der Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung benötigt.

Gebühren

keine (gilt auch für den Erhalt einer Bestätigung über die gemeldete Änderung)

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Änderungen/Wechsel der Hauptwohnung können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.

  • Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Flüchtlingsbürgeramt in Mitte (Rathaus Tiergarten):
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.

Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau

Chat

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