Verpflichtungserklärung für einen kurzen Aufenthalt

Wenn Sie einen ausländischen Besucher oder eine ausländische Besucherin für kurze Zeit nach Deutschland einladen, können Sie für Ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben. Eine solche Verpflichtungserklärung braucht Ihr Besuch vor allem, wenn er ein Kurzaufenthalts-Visum beantragt und die Kosten seines Aufenthalts in Deutschland nicht selbst bezahlen kann. Die Verpflichtungserklärung wird nach ihrer Ausstellung von deutschen Auslandsvertretungen in der Regel für bis zu 6 Monate anerkannt.

Was ist ein Kurzaufenthalts-Visum?
Mit einem Kurzaufenthalts-Visum kann Ihr Besuch bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland bleiben. Es gilt für private Besuche, touristische Reisen und Geschäftsreisen. Es wird auch „Schengen-Visum“ oder „Touristen-Visum“ genannt. Mehr zum Kurzaufenthalts-Visum erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).

Um welche Kosten geht es?
Mit der Erklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen könnten. Dazu zählen:
  • Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege)
  • Kosten, die entstehen, falls die Behörden Ihren Besuch zwangsweise in sein Heimatland zurückschicken müssen.
Nähere Informationen zum Umfang und der Dauer der Verpflichtung finden Sie in der „Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung“ (siehe Abschnitt „Formulare“).

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen mit Termin
    Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen") an das Referat B 5. Sie erhalten umgehend einen Terminvorschlag.
  • Besucher oder Besucherin hat Kurzaufenthalt geplant
    Ihr Besuch hat einen Kurzaufenthalt in Deutschland geplant. Es steht schon fest, wann er nach Deutschland einreist und wann er wieder ausreist.
  • Genug Einkommen oder Sparguthaben
    • Sie sollten in der Lage sein, aus eigenem Einkommen oder Sparguthaben alle Kosten zu bezahlen, die durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen können. Das wird danach beurteilt, wie hoch Ihr Einkommen oder Ihr Guthaben auf Spar- oder Festgeldkonten ist und wie viele Gäste Sie einladen möchten.
    • Eine Übersicht über das jeweils erforderliche Einkommen oder Sparguthaben finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
    • Wenn Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft machen können, wird dies auf der Verpflichtungserklärung vermerkt.
  • Wohnsitz in Berlin (bei juristischen Personen: Sitz in Berlin)
    • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.
    • Wenn ein Unternehmen oder ein Verein oder eine andere juristische Person die Erklärung abgibt, muss die juristische Person ihren Sitz in Berlin haben.
  • Ohne EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft: Gültiger Aufenthaltstitel
    • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Staates oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen? Dann benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis.
    • Ihr Aufenthaltstitel muss länger gültig sein als Ihr Besuch in Deutschland bleiben will. Wie lange er danach noch gültig sein muss, hängt vom Einzelfall ab.
    • Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ (ausgefüllt)
    • Bitte bringen Sie das Formular möglichst vollständig, richtig und deutlich lesbar ausgefüllt mit.
    • Mitreisende Ehegatten und minderjährige ledige Kinder Ihres Besuchs können in dasselbe Formular eingetragen werden.
    • Für andere mitreisende Familienangehörige Ihres Besuchs füllen Sie bitte jeweils eine eigene Verpflichtungserklärung aus.
    • Die Angaben sind freiwillig. Unvollständige Angaben können allerdings zur Ablehnung des Visums führen.
  • Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im VIS“ (ausgefüllt)
  • Formular „Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung“
    • Bitte lesen Sie sich die Informationen in dem Formular vor Ihrem Termin bei uns sorgfältig durch.
    • Sollten Sie dazu noch Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gern bei Ihrem Termin.
    • Bringen Sie das Formular bitte zum Termin mit, aber ohne Unterschrift.
  • Nachweise über Ihr Einkommen oder Sparguthaben (im Original)
    Wenn Sie Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind:
    • die letzten drei Nettoverdienstbescheinigungen
    • Ihr Arbeitgeber stellt Nettoverdienstbescheinigungen nicht monatlich, sondern nur bei Veränderungen Ihres Gehalts aus? Dann bringen Sie bitte die letzte Nettoverdienstbescheinigung mit und weisen die letzten 3 Gehaltseingänge durch Kontoauszüge nach.
    Wenn Sie Rente beziehen:
    • Bescheid über Ihre Altersrente
    Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen:
    • Festsetzungsbescheid
    Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind:
    • letzter Steuerbescheid (bei Antragstellung bis zum 30.06. der Steuerbescheid vom vorletzten Jahr, bei Antragstellung ab dem 01.07. der Steuerbescheid vom letzten Jahr) oder
    • eine Bescheinigung über das ungefähre aktuelle Netto-Einkommen der letzten 3 Monate; Die Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage) müsste von einer Person ausgestellt sein, die als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt (nur mit einschlägiger Berufserfahrung im Steuerrecht) tätig ist.
    Eine betriebswirtschaftliche Auswertung ist nicht ausreichend.
  • Ihre Krankenversicherung
    Nachweis über
    • die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder
    • die Höhe der Beiträge für eine eventuell bestehende private Krankenversicherung
  • Bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsbefugnis
    zum Beispiel durch einen Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Vereinsregister
  • Ausweis-Dokument
    • Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass
    • Kopie vom Pass der Person, die das Kurzaufenthalts-Visum beantragt
  • Wenn Sie kein regelmäßiges Einkommen haben: Nachweise über Sparguthaben (im Original)
    Es können nur Spar- oder Festgeldkonten bei deutschen Geldinstituten berücksichtigt werden (keine Aktien, Fonds, sonstige Wertpapiere oder spekulativen Anlagen).
  • Weitere Unterlagen
    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren

29,00 Euro je Verpflichtungserklärung

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

30 Minuten

Für Sie zuständig