Anmeldung einer Wohnung am Standort Bürgeramt Wilmersdorfer Straße

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Bargeldlose Zahlung ist jetzt auch mit Debitkarten möglich.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Die Wilmersdorfer Arcaden sind als barrierefreies Einkaufszentrum zertifiziert worden. Bitte folgen Sie der Beschilderung vor Ort.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-16.00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Dienstag

      09.30-18.00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Mittwoch

      08.00-14.00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Donnerstag

      09.30-13:30 Uhr (nur mit Termin*)
      14.30-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      08.00-14.00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.

Hinweis für Terminkunden

Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Notfalltermine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.

  • Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich zu den Öffnungszeiten der Bürgerämter unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.

In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.

  • Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.

In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.

Termine buchen
  • Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Anmeldung einer Wohnung

Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug bei Ihrer Meldebehörde an, wenn
  • Sie innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen sind oder
  • Sie aus einer anderen Gemeinde in Deutschland neu nach Berlin gezogen sind oder
  • Sie aus dem Ausland nach Berlin gezogen sind.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Zuzug aus dem Ausland
Sollte es sich um einen Zuzug aus dem Ausland handeln, beachten Sie bitte entsprechende Quarantänevorschriften (unter "Weiterführende Informationen"). Die persönliche Vorsprache im Bürgeramt ist erst nach einer eventuellen Quarantäne möglich.

Ausnahme von der Meldefrist
Eine Ausnahme von dieser Meldefrist (14 Tage) besteht nur, wenn Sie mit einer Wohnung in Deutschland angemeldet sind und Ihr Aufenthalt in Berlin nicht länger als sechs Monate dauert.
Falls Sie sonst im Ausland wohnen, gilt eine Frist von drei Monaten. Wer nach Ablauf von sechs oder drei Monaten nicht ausgezogen ist, hat sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde anzumelden.

Umzug eines minderjährigen Kindes
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Ein Muster für die Erklärung finden Sie im Abschnitt „Formulare“.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
    Sie können sich nur vor Ort anmelden oder sich durch eine andere Person vor Ort vertreten lassen. Dafür müssen Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mitgeben. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben. Das Anmelde-Formular finden Sie im Abschnitt „Formulare“.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass für ausländische Staatsangehörige.
    Bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen mit.
  • Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung (bei mehreren Wohnungen)
    Nur wenn Sie Ihre bisherige Wohnung in Deutschland nicht aufgeben und die neue Wohnung zusätzlich anmelden wollen, muss für Sie und Ihre ggf. mitziehenden Familienmitglieder eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmt werden.
  • Anmeldeformular
    Personen einer Familie, die aus der bisherigen Wohnung zusammen in die neue Wohnung ziehen, können gemeinsam ein Anmeldeformular benutzen.
    Bei mehr als 2 anzumeldenden Personen bitte weiteren Meldeschein benutzen.
    Bitte beachten Sie im Bereich "Weiterführende Informationen" die "Weiterführenden Hinweise zu Anmeldungen" .
  • Personenstandsurkunde
    Für Ihre erste Anmeldung in Berlin ist es ggf. zusätzlich erforderlich, Personenstandsurkunden (wie z.B.: Heirats-, Geburtsurkunde) vorzulegen.
    Bereits vorhandene Urkunden sollten daher vorsorglich mitgebracht werden.
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters
    Seit dem 1. November 2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet, dem Meldepflichtigen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen. Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Einzugsbestätigung.
    Ein Muster für die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers steht Ihnen unter "Formulare" zur Verfügung.
  • ggf. Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters für ukrainische Geflüchtete
    Die "Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete" zur Vorlage beim LEA oder LAF wird von den Bürgerämtern als Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters anerkannt.
  • ggf. die Einverständniserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten und dessen Pass oder Personalausweis
    Ein Muster für die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten steht Ihnen unter "Formulare" zur Verfügung.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Anmeldungen können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt

  • Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
  • Für Geflüchtete aus der Ukraine sind bei Ummeldungen die Berliner Bürgerämter zuständig.

Flüchtlingsbürgeramt
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung wenden sich bitte an das Flüchtlingsbürgeramt in Mitte (Rathaus Tiergarten) bzw. an das Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm - zuständig für Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau).
  • Für Geflüchtete aus der Ukraine sind für Erstanmeldungen die Flüchtlingsbürgerämter zuständig.

Chat

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