31.08.2020
Ab dem 1. September 2020 haben die Bürgerämter Treptow-Köpenick für Sie wie folgt geöffnet:
Montag 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Eine Terminbuchung ist online oder über die Behördenhotline „115“ möglich.
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, im Bürgeramt unbedingt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die Abstandsregeln zu beachten.
Es steht ein begrenztes Terminkontingent für dringende Anliegen bzw. Notsituationen zur Verfügung. Hierfür nehmen Sie bitte Kontakt zur Hotline 90297-2241, in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:00 – 15:00 Uhr auf.
Für alle Notfallkundinnen und –kunden gilt: Die Prüfung und Entscheidung über Notfälle obliegt der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter der Hotline.
Der Informationstresen der Standorte bleibt aus Gründen des Gesundheitsschutzes vorerst weiterhin geschlossen.
Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist grundsätzlich nicht möglich.
Fertiggestellte Dokumente sind zu den genannten Öffnungszeiten ohne Termin ausschließlich im Bürgeramt 1 im Rathaus Köpenick abzuholen.
Wir bitten um freundliche Beachtung.
Ihr Amt für Bürgerdienste
Die aktuellen Öffnungszeiten gelten nur für Terminkunden. Die Abholung von Dokumenten ist ohne Termin möglich. Sonstige Spontankunden können nicht bedient werden.
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ("Sozialwohnung") ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein oder eine RlvF-Bescheinigung benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie bewohnen wollen.
Sie können den Antrag für mehrere Personen stellen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung, siehe "benötigte Unterlagen", abgeben.
Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Wohnberechtigungsscheinen ist ausgeschlossen.
Ein antragsberechtigter Wohnungssuchender muss in der Regel volljährig sein.
(Ausnahmen sind mit der zuständigen Behörde zu klären)
Die Wohnberechtigungsscheine sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.
Was bedeutet der Begriff “Dringlichkeit” bzw. “besonderer Wohnbedarf” im WBS-Verfahren?
Der Begriff „Dringlichkeit“ ist eine ältere Bezeichnung für den "besonderen Wohnbedarf".
"Besonderer Wohnbedarf" bedeutet nicht “bevorzugte schnellere Bearbeitung” des Antrages.
Ein "besonderer Wohnbedarf" kann unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. Ein WBS mit diesem Vorbehalt berechtigt zum Bezug einer Sozialbauwohnung für die das Land Berlin ein Besetzungsrecht hat.
Generelle Voraussetzung für die Anerkennung des "besonderen Wohnbedarfs" ist es, dass der Wohnungssuchende mindestens ein Jahr mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist.
Die Voraussetzungen zur Anerkennung des "besonderen Wohnbedarfs" prüft das bezirkliche Wohnungsamt..
Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, können Sie überprüfen mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Bürgeramt I in Köpenick
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Böttcherstraße
S-Bahn Köpenick: S3
S-Bahn Spindlersfeld: S47
Bus Freiheit: 164, N67, N69, N90
Bus Rathaus Köpenick: 164
Tram Freiheit: 27, 60, 61, 62, 67, 68
Tram Rathaus Köpenick: 27, 60, 61, 62, 67, 68