Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen am Standort Bürgeramt Tempelhof

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist nur am Hintereingang des Rathauses über den Parkplatz erreichbar.

Das Bürgeramt Tempelhof ist über eine Rampe erreichbar (rechter Seiteneingang).

Ein Fahrstuhl ist über den Hintereingang des Rathauses erreichbar.

Behindertenparkplätze sind vor dem Rathaus vorhanden.

Es sind behindertengerechte WC im Untergeschoss vorhanden.

Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
möglich.

Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Tempelhof: 184 Alt-Tempelhof: M46, 140, 246 (jeweils mit Fußweg)
S-Bahn
  • S+U Tempelhof: S41, S42, S46, S47 (mit 10 Min. Fußweg)
U-Bahn
  • Alt-Tempelhof: U6 Kaiserin-Augusta-Straße: U6

Sonstige Hinweise zum Standort

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Wegzug ins Ausland
  3. Abmeldung einer Nebenwohnung
  4. Meldebescheinigung
  5. Gewerbezentralregisterauszug
  6. Führungszeugnis
  7. Melderegisterauskünfte
  8. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
  9. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
  10. Befreiung von der Ausweispflicht
  11. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.

Für die Anträge unter 1 bis 10 fügen sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ausgefüllte und unterschriebene Anträge
  • Kopie des Ausweises oder Reisepasses

Für die Anträge unter 4 bis 7 außerdem:

  • Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)

Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse ist auf der
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.

Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Melderegisterauskunft
  3. Führungszeugnis
  4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.

Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.

Wir danken Allen für Ihr Verständnis.

Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.

Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Ein Fotogeschäft ist fußläufig zu erreichen (ca. 3 Minuten, neben der Postbank).

Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Berlin jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können diesen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten.

Wer zum Kreis der Berechtigten zählt, hat auf das Wohngeld einen Rechtsanspruch. Wohngeld bekommen Sie jedoch nicht automatisch; dafür muss ein Antrag gestellt werden. Wohngeld gibt es als Lastenzuschuss für Eigentümer/innen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Höhe des Wohngeldes
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach drei Faktoren:
  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe der zu berücksichtigenden Belastung und
  • der Höhe des Gesamteinkommens.
Das Wohngeld für einen Haushalt berechnet sich nach einer gesetzlichen Formel, die diese Faktoren berücksichtigt. Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit dem Wohngeldrechner unverbindlich selbst berechnen.

Fristen und Gültigkeit
  • Wohngeld als Lastenzuschuss wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde angekommen ist, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
  • In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
  • Für die Zeit danach müssen Sie einen neuen Antrag (Weiterleistungsantrag) für die Weiterzahlung von Wohngeld stellen.
  • Wohngeld kann auch rückwirkend beantragt werden, wenn in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis von der Entscheidung über Ablehnung oder Aufhebung von Bürgergeld/Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung, der Wohngeldantrag gestellt wird. Der Beginn des Bewilligungszeitraumes von Wohngeld beginnt dann nicht mit dem Monat der Antragstellung auf Wohngeld, sondern mit dem Monat der Antragstellung auf die oben genannte Leistung (Bürgergeld/Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung).

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Wohngeldrechner
    Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie vor Antragstellung mit dem Wohngeldrechner unverbindlich selbst berechnen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Belastungszahlung
    Sie sind Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, nutzen den Wohnraum selbst und tragen die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung (Belastung).
  • Sie empfangen keine Transferleistungen, bei der die Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.
    Solche Leistungen können z.B. sein:
    • Bürgergeld/Arbeitslosengeld II/Sozialgeld,
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder
    • Kinder- und Jugendhilfe.
  • Sie haben keinen Anspruch auf BAföG, BAB oder Leistungen aufgrund des Förderprogramms MobiPro-EU
    Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Haushalte, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen dem Grunde nach folgende Leistungen zustehen:
    • Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,
    • Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56, 116 Abs. 3 oder Abs. 4 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
    • oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des ausbildungsbegleitenden Praktikums oder der betrieblichen Berufsausbildung bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)
    • Dem Grund nach bedeutet, dass das eigene Einkommen bzw. das der Eltern zu hoch ist, um eine dieser Leistungen zu erhalten.
    • Hinweis: Wird allerdings eine dieser Leistungen als Darlehen gewährt, besteht kein Wohngeldausschluss.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss
    Online möglich oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post
    Für den Online-Antrag:
    • Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
    • Benennen Sie die Dateien wie folgt: Rufname_Nachname_Beschreibung.pdf (Beispiel: Maria_Mustermensch_Bedürfnisnachweis.pdf)
    • Sie können den generierten PDF-Antrag mit allen eingegebenen Daten wie auch den Online-Antrag bei sich abspeichern.
    Für die schriftliche Antragstellung:
    • Laden Sie den Antrag herunter, füllen Sie diesen vollständig und wahrheitsgemäß elektronisch oder in ausgedruckter Form handschriftlich aus und unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig.
    • Papierformulare erhalten Sie auch bei Ihrem bezirklichen Bürgeramt.
  • Ausweisdokumente (in Kopie)
    von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben
  • Nachweis über das Aufenthaltsrecht (in Kopie)
    Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokumentes. Falls Sie einem nichteuropäischen Staat (Drittstaaten) angehören, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthaltstitel, z.B. eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung.
  • Eigentumsnachweis (in Kopie)
    zum Beispiel Kaufvertrag, Grundbuchauszug
  • aktuelle Betriebskostenabrechnung (falls vorhanden, in Kopie)
  • Nachweis über Ihre Wohngeldzahlungen für die letzten drei Monate (in Kopie)
    zum Beispiel durch Quittungen oder Kontoauszüge
  • Nachweis über Ihre Belastungszahlungen (in Kopie)
    zum Beispiel Darlehensverträge, Fremdmittelbescheinigungen, Grundsteuerbescheid
  • Nachweise über Transferleistungen von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben (in Kopie)
    zum Beispiel
    • Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld/Arbeitslosengeld II
    • Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen zur Sozialhilfe
    • Bescheid über Unterhaltsvorauszahlungen vom Jugendamt.
  • Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder (in Kopie)
    zum Beispiel Gehaltsbescheinigungen, Verdienstbescheinigungen oder Rentenbescheide
  • Nachweise über Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad, Grundrentenzeiten (in Kopie)
  • Für den Weiterleistungsantrag: Antrag, Einkommens-/Verdienstbescheinigung, Änderungsmitteilung
    Sie müssen nicht wieder die kompletten Unterlagen einreichen, es reicht aus:
    • Antragsformular mit den notwendigen Anlagen,
    • Einkommensnachweise und/oder Verdienstbescheinigung,
    • Änderungsmitteilungen zu den Kosten aus Kapitaldienst oder Bewirtschaftung.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt oder Wohnungsamt in Ihrem Wohnbezirk

  • Bei schriftlicher Antragstellung: Senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und alle Nachweise (in Kopie) per Post an Ihr bezirkliches Wohnungsamt oder Ihr Bürgeramt oder reichen Sie den Antrag persönlich ein.

Chat

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