Abmeldung einer Wohnung am Standort Bürgeramt II in Schöneweide

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
25.01.2020:
Wegen der andauernden Pandemie ist eine persönliche Vorsprache in den Bürgerämtern nur mit Termin möglich.
Es wird darum gebeten, sich an das Bürgeramt des Wohnortes zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden. Eine Auflistung der Berliner Bürgerämter finden Sie unter Bürgeramtsstandorte
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, im Bürgeramt unbedingt eine FFP-2 oder OP-Maske zu tragen und die Abstandsregeln zu beachten.
Terminvereinbarungen sind wie folgt möglich.:
- online im Internet über die Bürgeramtsstandorte
- über das Bürgertelefon 115
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Gewerbezentralregisterauszug
5. Melderegisterauskünfte
6. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
7. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
8. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
9. Befreiung von der Ausweispflicht
10. Führungszeugnis beantragen
Die Dokumentenausgabe erfolgt nur im Bürgeramt 1 mit Termin (auch bei Dokumenten, die im Bürgeramt 2 beantragt wurden). Spontankunden können nicht bedient werden.
Abholung Terminbuchung Reisepass Terminbuchung Köpenick
Abholung Terminbuchung Personalausweis Terminbuchung Köpenick
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten gelten nur für Terminkunden.
Die Dokumentenausgabe erfolgt nur im Bürgeramt 1 mit Termin (auch bei Dokumenten, die im Bürgeramt 2 beantragt wurden). Spontankunden können nicht bedient werden.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Abmeldung einer Wohnung
- Sie geben eine Berliner Wohnung auf, weil Sie in das Ausland verziehen
- Sie geben eine von mehreren Wohnungen in Deutschland auf, für die Sie angemeldet sind und die Berliner Wohnung bleibt bestehen
- Sie geben eine von mehreren Berliner Wohnungen auf, für die Sie angemeldet sind
Beim Wegzug in das Ausland gilt, dass Sie aus dieser Wohnung ausziehen und dort zukünftig nicht wieder wohnen werden - befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung.
Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.
Hinweis:
Wenn Sie jedoch innerhalb Deutschlands nur umziehen wollen, brauchen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung anmelden.
Voraussetzungen
- keine
Erforderliche Unterlagen
-
Abmeldung bei der Meldebehörde
Bitte schriftlich erledigen.
Die Abmeldung kann auch auf dem Postweg erfolgen. Wenn Sie die Wohnung schriftlich abmelden, schicken Sie bitte das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde" (unter "Formulare") ausgefüllt an ein Berliner Bürgeramt (siehe zuständige Behörden).
- Bitte legen Sie eine Kopie von Ihrem Personalausweis oder Reisepass bei.
- Bei mehr als 3 abzumeldenden Personen benutzen Sie bitte weitere Meldescheine.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung erhalten Sie in allen Berliner Bürgerämtern (oder Sie melden sich schriftlich ab).
Kontakt
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Bürgeramt II in Schöneweide
Nahverkehr
S-Bahn Schöneweide: S8, S9, S46, S47,
Bus S Schöneweide Bhf: X11, M11, 21, 160, 166, 167, 265,
Tram S Schöneweide Bhf: M17, 37, 63, 67,